Besichtigungen sind unter Einhaltung der bundesrätlichen Massnahmen und Verordnungen vom 18. Januar 2021 gestattet. Dabei gelten folgende Regelungen:

– Anwesenheit von max. 5 Personen
– Maskenpflicht

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Eindämmung der Pandemie.